Drohnen Landwirtschaft

Regeln für den Einsatz von Drohnen

Am 07.04. ist die Neuregelung für den Einsatz von Drohnen in Kraft getreten.

Digitale Techniken kommen in der Landwirtschaft immer stärker zum Einsatz.

Wir werden uns wohl dran gewöhnen, dass der schwere Traktor am Boden von seinem kleinen Freund in der Luft begleitet wird und die beiden im Team den effizienten Einsatz von Ressourcen unterstützen.

Der zunehmende Einsatz von Drohnen erforderte eine Anpassung des rechtlichen Rahmens.

Die Neue Drohnen-Verordnung klärt nun die Regeln, unter welchem der Einsatz von unbemannten Flugmodellen erfolgen darf.

Neue Regeln für den Einsatz von Drohnen

Pflicht zu Kennzeichnung

Jegliche Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme mit einem Startgewicht von mehr als 0,25 Kilogramm müssen gekennzeichnet werden. Gekennzeichnet wird mit einer Plakette, die den Namen und die Adresse des Eigentümers beinhaltet.

Nachweis der Kenntnis

Ab einem Startgewicht von mehr als 2 Kilogramm ist nun ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dies ist eine Bescheinigung, die für 5 Jahre gültig ist und für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen außerhalb von Modellflugplätzen notwendig ist. Der Nachweis kann erbracht werden durch:

  • Eine gültige Pilotenlizenz
  • Eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Bescheinigung nach Prüfung (Das Mindestalter ist 16 Jahre.)
  • Eine von einem Luftsportverein ausgestellte Bescheinigung nach erfolgter Einweisung (Diese kann für Flugmodelle erworben werden und setzt ein Mindestalter von 14 Jahren voraus.

Erlaubnispflicht

Generell ist ab einem Gewicht von 5 Kilogramm sowie für Nachtflüge eine Erlaubnis erforderlich. Befreit von der Erlaubnispflicht sind Organisationen und Behörden wie beispielsweise Feuerwehr, THW oder DRK.

Betriebsverbot

In den folgenden Fällen dürfen Drohnen nicht betrieben werden:

  • Gerät von mehr als 5 Kilogramm befindet sich außerhalb der Sichtweite
  • In und über sensiblen Bereichen (etwa Krankenhäusern, Industrieanlagen, JVAs, Behörden, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, bestimmten Verkehrwegen, über und um Flugplätzen)
  • in Höhen über 100 Meter, sofern es sich nicht um ein hierfür zugelassenes Gelände handelt und bestimmte Auflagen erfüllt sind
  • Drohnen von mehr als 0,25 Kilogramm über privaten Grundstücke, insbesondere wenn aufgrund der technischen Ausstattung sensible akustische oder optische Informationen aufgenommen werden können
  • Unbemannte Geräte, die ein Gewicht von 25 Kilogramm überschreiten

Pflicht zum Ausweichen

Bemannte Luftfahrzeuge und Freiballone haben immer „Vorfahrt“.

Erlaubnis für Videobrillen

Videobrillen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zum Fliegen eingesetzt werden, wenn es sich um kleine Geräte (unter 0,25 Kilogramm), die Höhe nicht 30 Meter überschreitet oder eine Person per Sichtkontakt den Flug überwacht.

Präzisionslandwirtschaft im Vormarsch

Digitale Landwirtschaftstechnik nimmt immer weiter zu.

Eine Umfrage des IT-Verbandes Bitkom sowie des Deutschen Bauernverbandes ergab, dass knapp 90 Prozent der befragten Bauern der Meinung sind, dass die Digitalisierung in der Landwirtschaft

  • zu mehr Effizienz und
  • eine umweltschonendere Landwirtschaft beitragen.

Drohnen in der Landwirtschaft

Quelle: SWR

Die Forschung arbeitet fleissig daran, eine präzisere Landwirtschaft zu ermöglichen. „Smart Farming“ mit zeit- und ortsbezogenen detaillierten Informationen, krempelt die Landwirtschaft um. 

Und es werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: es können ökonomische Ziele der Landwirte ebenso wie ökologische Ziele für den Umweltschutz erreicht werden. 

Auf anderen Gebieten scheint diese Einigkeit nicht der Fall sein. Etwa bei der neuen Düngeverordnung, die voraussichtlich ab Mai in Kraft treten soll. 

Auch wenn die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt ist, hier kann die Europäische Kommission dem Bundeslandwirtschaftsministerium noch einen Strich durch die Rechnung machen, es ist klar: 

die neue Düngeverordnung wird teuer. 

Landwirte werden einiges investieren müssen, um den Neuerungen entsprechen zu können. 

Oder nehmen wir den Ausbau eines klimafreundlichen Energiesystems

Strom wird immer „sauberer“, den der Anteil an erneuerbaren Energien nimmt stetig zu. Das klingt doch gut, oder? 

Wenn man nicht die Abgaben und Umlagen mit einbezieht. 

Strafe für klimafreundliche Energie

Die Politikorganisation Agora Energiewende belegt in ihrer neusten Grundlagenstudie: die staatlichen Aufschläge bei Strom übersteigen die Steuern für Heizöl um mehr als das 30fache! 

Dies sind die Abgaben, Steuern, Entgelte oder Umlagen, die für eine Kilowattstunde gezahlt werden müssen: 

  • Heizöl   0,6 Cent
  • Erdgas   2,2 Cent
  • Diesel   4,7 Cent
  • Benzin   7,3 Cent
  • Strom   18,7 Cent

Der Unterschied zwischen klimaschädlichen Brennstoffen und Strom grenzt wirklich an Wucher. Hier besteht sicherlich noch eine Menge Handlungsbedarf. 

Digitalisierung in der Landwirtschaft ist bereits seit längerem ein Thema. In den landwirtschaftlichen Betrieben sind digitale Techniken längst verbreitet.  

Aber wie sieht es mit dem Einsatz von Drohnen aus: setzt ihr bereits Drohnen ein? Wenn ja, welche Erfahrungen könnt Ihr weitergeben an Landwirte, die überlegen, auch in ihrer Landwirtschaft auf Drohnen zu setzen?

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